Online-Nachhilfe für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftslehre

Schmolke Deitermann, Industrielles Rechnungswesen, Auflage 53, Aufgabe 75

 

Die Aufgabe 75 gehört zu Abschnitt B und befindet sich auf Seite 84 des oben genannten Werks.

 

Die Aufgabe 75 lautet:

„Ergänzen Sie die folgenden Aussagen:

1. Die Umsatzsteuer ist nur vom … zu tragen. Sie belastet das … nicht.

2. Nur Unternehmen und Personen, die umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen im … gegen … im Rahmen des Unternehmens erbringen, sind zum Abzug der … berechtigt.

3. Die Vorsteuer stellt eine … gegenüber dem Finanzamt dar. Die Umsatzsteuer ist dagegen eine … gegenüber dem Finanzamt.

4. Die Zahllast wird bei einer Vorjahresumsatzsteuer von mehr als 7.500,00 € … ermittelt.

5. Die Zahllast muss bis zum … des … an das Finanzamt überwiesen werden.

6. Die Zahllast des Monats Dezember ist in der Schlussbilanz zu … . Ein Vorsteuerüberhang ist zum 31. Dezember zu … .

7. Mehrwert ist der … zwischen dem Nettoverkaufs- und Nettoeinkaufspreis. Durch den Vorsteuerabzug wird erreicht, dass auf jeder Stufe des Warenwegs nur der … dieser Stufe besteuert wird.

8. In Rechnungen an … ist die Umsatzsteuer … auszuweisen. Die Rechnungen enthalten den …, die … und den … .

9. In Kleinbetragsrechnungen bis … Euro (einschlielich Umsatzsteuer) genügt die Angabe des im Rechnungsbetrags enthaltenen … .“

 

Ich habe hierzu folgenden Lösungsvorschlag ausgearbeitet:

1. Die Umsatzsteuer ist nur vom Endverbraucher zu tragen. Sie belastet das Unternehmen nicht.

2. Nur Unternehmen und Personen, die umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens erbringen, sind zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

3. Die Vorsteuer stellt eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar. Die Umsatzsteuer ist dagegen eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

4. Die Zahllast wird bei einer Vorjahresumsatzsteuer von mehr als 7.500,00 € monatlich ermittelt.

Anmerkung: Das ist noch altes Recht. Nach neuem Recht gilt 9.000 €.

5. Die Zahllast muss bis zum 10. des Monats an das Finanzamt überwiesen werden.

6. Die Zahllast des Monats Dezember ist in der Schlussbilanz zu passivieren. Ein Vorsteuerüberhang ist zum 31. Dezember zu aktivieren.

7. Mehrwert ist der Wertzuwachs zwischen dem Nettoverkaufs- und Nettoeinkaufspreis. Durch den Vorsteuerabzug wird erreicht, dass auf jeder Stufe des Warenwegs nur der Mehrwert dieser Stufe besteuert wird.

8. In Rechnungen an Kunden ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Die Rechnungen enthalten den Nettobetrag, die Umsatzsteuer und den Bruttobetrag.

9. In Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (einschlielich Umsatzsteuer) genügt die Angabe des im Rechnungsbetrags enthaltenen Umsatzsteuersatzes.“

 

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Alle Informationen und Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können folglich eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Letzte Bearbeitung: 24.01.2025

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