Online-Nachhilfe für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftslehre

Schmolke Deitermann, Industrielles Rechnungswesen, Auflage 53, Aufgabe 66

 

Die Aufgabe 66 gehört zu Abschnitt B und befindet sich auf Seite 81 des oben genannten Werks.

 

Die Aufgabe 66 lautet:

„Ein Industrieunternehmen hat im Monat Oktober insgesamt Umsatzerlöse von netto 50.000,00 € und Einkäufe von Rohstoffen von netto 30.000,00 € jeweils zum Regelsteuersatz getätigt.

Konten: Rohstoffe, Vorsteuer, Verbindlichkeiten a. LL, Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse, Umsatzsteuer, Forderungen a. LL, Bank (Anfangsbestand 10.000,00 €).

1. Buchen Sie die

a) Umsatzerlöse,

b) Rohstoffeinkäufe,

c) Ermittlung der Zahllast (31. Oktober).“

2. Bis wann ist die Zahllast an das Finanzamt abzuführen? Buchen Sie die Überweisung.

 

Ich habe hierzu folgenden Lösungsvorschlag ausgearbeitet:

 

1. Buchen Sie die

a) Umsatzerlöse,

 

Der Buchungssatz lautet:

 

Forderungen a. LL 59.000 €

an

Umsatzerlöse auf eigene Erzeugnisse 50.000 €

Umsatzsteuer 5.900 €

 

b) Rohstoffeinkäufe,

 

Der Buchungssatz lautet:

 

Rohstoffe 30.000 €

Vorsteuern 5.700 €

an

Verbindlichkeiten a. LL 35.700 €

 

c) Ermittlung der Zahllast (31. Oktober).“

 

Die Umsatzsteuer-Zahllast wird ermittelt, indem die erstattungsfähigen Vorsteuern von der Umsatzsteuer-Schuld abgezogen werden.

 

Umsatzsteuer (9.500 €)

./. Vorsteuern (5.700 €)

= Zahllast (3.800 €)

 

Die Umsatzsteuer-Zahllast beträgt 3.800 €.

 

2. Bis wann ist die Zahllast an das Finanzamt abzuführen? Buchen Sie die Überweisung.

 

Die Umsatzsteuer-Zahllast ist bis zum 10. November an das Finanzamt abzuführen. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist bis zum 10. Dezember.

 

Die Banküberweisung an das Finanzamt würde wie folgt gebucht:

 

Umsatzsteuer 3.800 €

an Bank 3.800 €

 

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Letzte Bearbeitung: 24.01.2025

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