Die Aufgabe 633 gehört zu Abschnitt H und befindet sich auf Seite 645 des oben genannten Werks.
Die Aufgabe 633 lautet:
„Welcher Geschäftsfall liegt dem Buchungssatz „Postbank an Forderungen a. LL“ zugrunde?
a) Ausgleich einer Eingangsrechnung durch Postbanküberweisung.
b) Kunde begleicht eine Rechnung bar.
c) Lieferant begleicht eine Rechnung durch Postbanküberweisung.
d) Kunde begleicht eine Rechnung durch Postbanküberweisung.“
Ich habe hierzu folgenden Lösungsvorschlag ausgearbeitet:
a) Ausgleich einer Eingangsrechnung durch Postbanküberweisung.
Der Geschäftsfall liegt nicht dem oben genannten Buchungssatz „Postbank an Forderungen a. LL“ zugrunde.
Stattdessen wäre nämlich zu buchen: Verbindlichkeiten a. LL an Postbank.
b) Kunde begleicht eine Rechnung bar.
Der Geschäftsfall liegt nicht dem oben genannten Buchungssatz „Postbank an Forderungen a. LL“ zugrunde.
Stattdessen wäre hier zu buchen: Kasse an Forderungen a. LL.
c) Lieferant begleicht eine Rechnung durch Postbanküberweisung.
Ein Lieferant begleicht keine Rechnung, sondern bekommt Geld.
Ist der Lieferant zugleich Kunde des Unternehmens, liegt dem oben genannten Buchungssatz „Postbank an Forderungen a. LL“ zugrunde.
d) Kunde begleicht eine Rechnung durch Postbanküberweisung.
Der Geschäftsfall liegt dem oben genannten Buchungssatz „Postbank an Forderungen a. LL“ zugrunde.
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Urheberrecht: Jakob Röß, Steuerberater, Fritz-Reuter-Straße 4, 50968 Köln
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Letzte Bearbeitung: 24.01.2025
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