Die Aufgabe 629 gehört zu Abschnitt H und befindet sich auf Seite 645 des oben genannten Werks.
Die Aufgabe 629 lautet:
„Wonach werden im Inventar die Vermögensposten in der Regel gegliedert? Nach der
a) Fälligkeit,
b) Höhe der Posten,
c) Flüssigkeit oder
d) Fristigkeit?“
Ich habe hierzu folgenden Lösungsvorschlag ausgearbeitet:
Lösung a) ist zutreffend. Die Vermögensposten sind nach Flüssigkeit geordnet.
Das Inventar listet Vermögensposten und Schulden des Unternehmens einzeln und untereinander mit Mengen- und Wertangaben auf.
Die Vermögensposten sind nach Flüssigkeit geordnet. Unter Flüssigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, einen Vermögensposten gegen Bargeld einzutauschen.
Folglich wird zunächst das Anlagevermögen genannt, das typischerweise nicht sofort veräußert werden kann. Das Anlagevermögen ist in der Reihenfolge immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Patente, Konzessionen und Lizenzen sowie erworbener Firmenwert) Sachanlagen (z.B. Grundstück, Maschinen, Fahrzeuge und Büroeinrichtung) und Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen) angeordnet.
Nachfolgend wird das Umlaufvermögen genannt, das aus Vorräten, Forderungen, Wertpapieren und Bargeld besteht.
Das Bargeld ist die unterste Position der Vermögensposten. Die Position mit der niedrigsten Flüssigkeit, immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, wird ganz oben genannt.
Die Schulden im Inventar sind nach Fälligkeit geordnet. Langfristig fällige Schulden stehen oben, kurzfristige unten.
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Urheberrecht: Jakob Röß, Steuerberater, Fritz-Reuter-Straße 4, 50968 Köln
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Letzte Bearbeitung: 24.01.2025
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